Was bringt die im Dezember verabschiedete EU Datenschutzgrundverordnung?
Unternehmen empfehle ich, sich zeitnah mit den neuen Regelungen zu befassen um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4f BDSG) ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, auf den Datenschutz verpflichtet. Zu personenbezogenen Daten zählen Arbeitnehmerdaten genauso wie Lieferanten-, Kunden- und Interessenten- oder auch Besucherdaten. Verantwortlich für den Schutz dieser Daten ist die Geschäftsführung.
Die Bestellung eines fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Anforderung.
Ich stehe Ihnen als fachkundiger und zuverlässiger Berater und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und helfe gerne dabei, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen professionell und effektiv voranzubringen.
Als Sicherheitsspezialist bieten ich Ihnen eine synergetische Betrachtung der Anforderungen von Datenschutz- und Informationssicherheit, die sich wechselseitig ergänzen.
Datenschutz ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung oder ein nice-to-have:
Effizienter Datenschutz wird Ihrem Unternehmen Spaß bringen!
Falls Sie das alles gar nicht interessiert, sondern Sie nur wissen wollen, wie wir mit den Daten unserer Besucher umgehen, lesen Sie die Datenschutzerklärung zu unserem Informationsangebot.