Rechts

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere hier dargestellten AGBs dienen Ihrer Information. Wir sind stets bemüht die Angaben auf dem neuesten Stand zu halten. Die jeweils verbindliche Version erhalten Sie in unseren Geschäftsräumen, auf Anfrage oder hier zum Download.

Stand: 08/03:

1 Anerkennung

Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2 Zusammenarbeit

2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er uns dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mitzuteilen.

2.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

2.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags eingreifen zu können.

2.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner kann von uns ein Protokoll erstellt werden. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Protokolls auszuüben.

3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung unserer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen. Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird uns hinsichtlich der von uns zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

3.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

3.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese uns umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass wir die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3.5 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im mit uns vereinbarten Tätigkeitsbereich tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Wir haben es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn wir aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten unseren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Liefer- oder Fertigstellungsfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstbelieferung Vorbedingung bleibt.

5. Art des Vertrages

5.1 Jeder Vertrag, auch wenn er Bestellung, Auftrag, Kauf- oder Dienstvertrag genannt wird, hat grundsätzlich die Eigenschaft eines Dienstvertrages, wenn er nicht ausdrücklich die Eigenschaften hat, die im nächsten Absatz beschrieben sind. Die Erfüllung ist gegeben, wenn die Dienstleistung erbracht ist, auch dann, wenn es sich um eine unvollständige oder noch erweiterungsbedürftige Leistung handelt. Dienstverträge entstehen grundsätzlich durch Angebot und Annahme auf Basis von Zeitwerten (Stunden- oder Tagessatz). In Angeboten angegebene Zeitwerte sind als ungefähre Zeitschätzung zu verstehen und stellen keine verbindliche Angabe dar. Sofern in Ausübung der Dienstleistung eine nicht geringfügige Überschreitung der Zeitschätzung erforderlich ist, ist der Kunde darüber zu benachrichtigen.

5.2 Wird ein Auftrag geschlossen, der spätestens im ersten Arbeitsschritt so spezifiziert wird, dass eine konkrete Zielsetzung formuliert ist, die es zu erfüllen gilt, so handelt es sich um einen Werkvertrag, den wir auf der Basis eines Angebotes pauschal berechnen. Die Zielsetzung sollte in einem Pflichtenheft dokumentiert werden. Das Werk ist in der im Auftrag definierten Form zu erbringen, egal wie hoch der tatsächliche Zeitaufwand ist. Die Anwendung beschränkt sich auf klar abgrenzbare Projekte, die nicht den Charakter einer laufenden, eventuell wiederkehrenden Dienstleistung oder einer Entwicklung haben. Sofern die zu erfüllenden Vorgaben im Laufe des Projektes erweitert oder verändert werden, werden die über den Werkvertrag hinausgehenden Leistungen als Dienstleistungsvertrag nach Abschnitt 5.1 betrachtet, es sei denn, es erfolgt eine wiederum die Einordnung als Werkvertrag gemäß der oben beschriebenen Eigenschaften.

6. Patent-/Urheberrechte

6.1 An von uns erstellten Zeichnungen, Entwürfen, Dokumentationen und Quelltext sowie vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns das Eigentums und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.

6.2. Wir stellen auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird uns unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

6.3 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen dürfen wir unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

7. Lieferfristen und Termine

7.1 Alle von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungsfristen gelten als nur annähernd vereinbart. In keinem Fall begründen kurzfristige Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

7.2 Verbindliche Terminzusagen zur Leistungserbringung dürfen von unserer Seite nur durch den dem Kunden zugeteilten Ansprechpartner erfolgen.

7.3 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

7.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

8 Preise und Zahlung

8.1 Unsere Preise verstehen sich netto ab Freiburg im Breisgau. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren oder mit Fertigstellung der Leistung.

8.2 Für Leistungen, deren Gesamtumfang sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, werden grundsätzlich Teilrechnungen (je Monat) gestellt. Diese sind nach den für die Gesamtleistung vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

8.3 Die Zahlungsbedingung geht aus der jeweiligen Auftragsbestätigung hervor. Ist hier keine besondere Zahlungsbedingung vereinbart, sowie für Regelleistungen oder Folgeaufträge (z.B. monatlich wiederkehrende Dienstleistung), gilt "Zahlung innerhalb 14 Tagen rein netto" als vereinbart.

8.4 Aufträge, für die am Tag der Erteilung kein fester Preis vereinbart wurde, werden zu der am Tage der Leistung gültigen Preisliste berechnet.

8.5 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a HGB bleibt hiervon unberührt.

8.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

8.7 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8.8 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 15% pro Jahr.

8.9 Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, eine fertige Lieferung oder Leistung nicht zugestellt oder in Betrieb gesetzt werden kann, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung oder Leistung zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

8.10 Handelt es sich bei einer Lieferung um Ware (also nicht um Dienstleistung), so bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.

8.11 Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes zu unserer freien Verfügung.

9 Garantie und Haftung

9.1 Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware oder Leistung schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatz, Nachbesserung oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Leistet ein Hersteller Garantie, so treten wir diese Herstellergarantie an den Besteller ab.

9.2 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet worden muss.

9.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

10 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn wir diese Pflichtverletzung zu vertreten haben.

11 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keinen unserer Mitarbeiter abzuwerben oder ohne unserer Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von uns der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

13 Schlichtung

13.1 Die Parteien vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (Prof. Dr. Jürgen W. Goebel-Schöne Aussicht 30 - 61348 Bad Homburg v.d.H. - Tel.: 06172/920930 - Fax: 06172/920933 - e-Mail: dgrischlichtung@aol.com - Homepage: www.dgri.de) anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.2 Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem schlichtungsgegenständlichen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend.

14 Sonstiges

Sofern nicht anders vereinbart darf unser Unternehmen den Kunden auf unserer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Erbrachten Leistungen dürfen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben, bzw. es darf auf sie hingewiesen werden, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für Kaufleute Freiburg im Breisgau.